Die Ladungssicherung ist auch 2010 wieder ein aktuelles und umstrittenes Thema zwischen Kraftfahrern und der Justiz. Die Unfallzahlen um den Paragraphen "§ 22 StVO" sind im letzten Jahr nicht
merklich gesunken, und die Versicherungen müssen immer noch Schäden in dreistelliger Millionenhöhe regulieren.
Um diese Situation verbessern zu können, müssen alle Beteiligten sich ihrer Verantwortung bewusst werden. Durch unzureichend gesichertes Ladegut wird nicht alleine der Fahrer gefährdet, auch
Unbeteiligte können bei einem Unfall schnell zu Schaden oder gar ums Leben kommen. Die weitverbreiteten Ausreden "keine Zeit" oder "das haben wir schon immer so gemacht" müssen der Vergangenheit
angehören.
Die Richtlinie VDI-2700 "Ladungssicherung für Straßenfahrzeuge" müssen immer beachtet werden, damit wir alle ein gutes Stück sicherer auf unseren Straßen unterwegs sein können.
Verantwortlich für die Ladungssicherung
Evtl. auch der
Der Fahrzeugführer ist zur Kontrolle der Ladungssicherung verpflichtet, auch wenn eine dritte Person das Fahrzeug beladen hat. Notfalls hat er die Durchführung der Fahrt zu verweigern.
Diese Pflichten bestehen für den Fahrzeugführer während der Durchführung des Transportes:
Der Verlader ist nach dem Gesetz zur Ladungssicherung verpflichtet, er darf die Verantwortung nicht an den Fahrer abgeben. Wurde im Betrieb keine Person zur Ladungssicherung benannt, kann die
Verantwortung über den Vorgesetzten bis zur Geschäftsleitung reichen.
Sicherung der Ladung
Beim Transportieren von Ladung auf der Straße ist das Ladegut so zu sichern, dass dieses beim Anfahren, Bremsen, beim Durchfahren von Kurven und bei plötzlichen Ausweichmanövern nicht
verrutschen, nicht wegrollen oder gar von der Ladefläche fallen kann. Auch darf es nicht sein, unnötigen Lärm durch das Ladegut zu verursachen.