Zu unseren Büro-Öffnungszeiten werden Sie zu allen Fragen der Fahrausbildung und des Führerscheinerwerbs ausführlich beraten.
Haben Sie bereits einen Führerschein im Ausland erworben?
Wir beraten Sie Ihrer persönlichen Situation entsprechend, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit Ihr Führerschein in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt wird.
Sprechen Sie uns an!
Um eine Fahrausbildung anzufangen und einen Führerschein zu erwerben, muss ein Führerscheinantrag beim zuständigen Straßenverkehrsamt gestellt werden. zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt.
Sie brauchen folgende Unterlagen uns vorzulegen bzw. mitzubringen: