Berufskraftfahrerqualifikation


Weiterbildung nach dem "BKrFQG" für alle Kraftfahrer

Bei der gewerblichen Nutzung aller in der EU beschäftigten Kraftfahrer, für die keine Grundqualifikation vorgeschrieben ist, also ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2008 (Klasse D1/D1E/D/DE Bus) bzw. vor dem 10.09.2009 (Klassen C1/C1E/C/CE Lkw) erworben haben, ist die Berufskraftfahrerweiterbildung nachzuweisen.

In einem Zeitraum von fünf Jahren sind mindestens 35 Stunden an Weiterbildung in Form eines Unterrichtes an einer anerkannten Ausbildungsstätte zu absolvieren. Die Kraftfahrerin und Kraftfahrer sollen mit dieser Maßnahme auf dem neuesten Stand, rund um ihren Beruf, gehalten werden.

Selbstverständlich müssen Fahrer mit einer erworbenen Grundqualifikation nach 5 Jahren ebenfalls eine Weiterbildung für die nächsten fünf Jahre nachweisen. Sind für eine Fahrerin oder Fahrer die Weiterbildungsfristen in einer Zeit der Nichtbeschäftigung abgelaufen, müssen diese vor Antritt der Beschäftigung eine fünftägige Weiterbildungsmaßnahme besuchen.

Weiterbildungsmaßnahmen

Die Weiterbildung besteht aus 35 Stunden (a 60 Minuten) in Blöcken von 7 vollen Stunden. Eine Prüfung des erlernten Unterrichtsstoffes findet nicht statt. Der Praktische Teil kann auf einem gesonderten Gelände oder in einem geeigneten Simulator durchgeführt werden.

Mit dem Schulungsbeginn sollte nicht zu lange gewartet werden, die Schulung ist innerhalb der Frist frei einteilbar. Erstens verteilt sich die finanzielle Belastung auf die Jahre und zweitens, wer rechtzeitig anfängt, kann sich seine Termine und Orte noch aussuchen. Da zum Ende der Frist (2014) sicherlich die Nachfrage an Weiterbildungsterminen steigen wird.

Zusammenfassung:

  • Erwerb durch Teilnahme an 35 Stunden Unterricht, ohne Prüfung
  • Die Einheiten müssen mindestens 7 Zeitstunden dauern
  • Muss zukünftig alle 5 Jahre absolviert werden
  • Kann bei unterschiedlichen Einrichtungen gemacht werden
  • Der Unterricht ist als Präsenzveranstaltung abzuleisten
  • Der Nachweis über die Weiterbildung wird auf dem Führerschein im Feld 12 mit der Schlüsselzahl 95 und der Gültigkeit vermerkt


Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins anzugleichen, können Busfahrer die Weiterbildung bis September 2015 und Lkw-Fahrer bis September 2016 hinausschieben. Vorausgesetzt hierfür ist, dass die entsprechende Fahrerlaubnis noch so lange gültig ist.

  • Busfahrer bis spätestens 10. 9. 2013
  • ein früherer/späterer Abschluss ist erlaubt, wenn der Zeitpunkt mit dem Ablauf des Führerscheins übereinstimmt
  • dann spätestens bis zum 10.9. 2015
  • Lkw-Fahrer bis spätestens 10.9. 2014
  • ein früherer/späterer Abschluss ist erlaubt, wenn der Zeitpunkt mit dem Ablauf des Führerscheins übereinstimmt dann spätestens bis zum 10.9. 2016

 

Schulungsanbieter

Die Weiterbildung kann bei verschiedenen Institutionen durchgeführt werden. Neben den LKW-Fahrschulen, der IHK oder z.B. dem ADAC, TÜV oder Dekra bilden auch die Nutzfahrzeughersteller aus.

Die Weiterbildung und die Grundqualifikation wurden voneinander getrennt, da für Fahrer, die schon lange in dem Beruf unterwegs sind, davon ausgegangen werden kann, dass diese keine Grundqualifikation mehr benötigen. Zwischen Bus und Lkw-Fahrern wurden wegen der unterschiedlichen Anforderungen, auch unterschiedliche Module entwickelt.