Aufbauseminare


Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe (...nach §2a StVG)


Für Fahranfänger, die auf Grund von Zuwiderhandlungen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften innerhalb der zunächst zweijährigen Probezeit auf behördliche Anordnung an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.
 
Kraftfahrer (...nach §4 StVG)


mit Eintragungen (Punkten) im Vekehrszentralregister, die entwder freiwillig teilnehmen, um Punkte abzubauen oder die auf behördliche Anordnung an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.